Aufgaben eines Gutachters: Im Jahr 2017 wurden vor deutschen Familiengerichten mehr als 340.000 Kindschaftsverfahren durchgeführt. Die familiengerichtlichen Entscheidungen haben oft erhebliche Auswirkungen auf die Familien, insbesondere auf die betroffenen Kinder und auf deren Sorgeberechtigte. Sorge- und Umgangsstreitigkeiten verlaufen häufig in Hochkonfliktfeldern, erst recht Kinderschutzverfahren mit strafrechtlichen Dimensionen.
Familiengerichtliche Sachverständigengutachten haben für die richterlichen Entscheidungen eine hohe Bedeutung. Der Gutachter sollte daher über eine hohe Qualifizierung verfügen und sein Handwerkszeug beherrschen.
Der Gutachter muss in der Lage sein, auch komplexe Beweisbeschlüsse inhaltlich hinlänglich zu verstehen. Dazu gehört auch, dass er sich mit der rechtlichen Denkweise des Auftraggebers (des Familienrichters/der Familienrichterin) vertraut macht. Kenntnisse der einschlägigen materiellen und verfahrensrechtlichen Gesetze sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu (z.B zum Wächteramt des Staates, Kindeswohl, Rechte der Eltern, etc.) sind unbedingt erforderlich.
Mit der Reform des FamFG (§163) sowie den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten 2015“ wurden Mindestanforderungen formuliert, die ein im Kindschaftsrecht tätiger Gutachter erfüllen sollte.
Meine persönlichen Stärken:
Mit der Ausbildung am Weinsberger Institut mit dem erfolgreichem Abschluss im Jahre 2020 erlangte ich über die Mindestanforderungen hinaus Kenntnisse, die mich befähigen, qualitativ hochwertige Sachverständigengutachten zu erstellen. Meine mannigfaltigen Tätigkeitsfelder und Erfahrungen im Verlaufe meines nun schon dreißigjährigen Berufslebens sowie die kontinuierliche Professionalisierung ermöglichen mir die Verknüpfung von Wissenschaft, Theorie und Praxis. Zusatzstudien in den Fächern Psychologische Diagnostik und Rechtspsychologie vervollständigen mein Profil.
Insbesondere ist hervorzuheben, dass sich meine Tätigkeit als Sachverständige auszeichnet durch zügiges und fristgerechtes Arbeiten (was im Kindschaftsrecht für mich ein absolutes Muss bedeutet) sowie Wirtschaftlichkeit und fortwährende Qualitätssicherung im Rahmen eines Sachverständigenzirkels.